Demokratie-Retten.at

Die Paragraphen 278ff des Strafgesetzbuches (StGB) wurden geschaffen, um MenschenhändlerInnen, die Mafia oder TerroristInnen dingfest zu machen. In letzter Zeit aber wurden die Paragraphen von der Exekutive mehrmals gegen bürgerliche Gruppen eingesetzt. Sie werden missbraucht, um Teile der Zivilgesellschaft mundtot zu machen, wenn sie ihre Kritik an bestehenden Verhältnissen zu laut und deutlich äußern.

Doch damit nicht genug: Im aktuell geplanten Terrorismuspräventionsgesetz plant die Regierung jetzt sogar noch eine Verschärfung. Mit dieser würden dann nach bürgelichen Gruppen erstmals auch JournalistInnen und Gewerkschaften in die Schusslinie der Paragraphen 278ff StGB geraten.

Die Paragraphen 278ff StGB sind eine Gefahr für demokratische Grundwerte unserer Gesellschaft.

Daher fordern wir die österreichische Bundesregierung dazu auf, eine Generalreform der Paragraphen 278 StGB einzuleiten. Die Paragraphen 278ff müssen so präzise formuliert werden, dass sie gegen kriminellen Vereinigungen und Terroristen anwendbar sind, nicht aber missbräuchlich gegen kritische Journalisten, NGOs und Gewerkschaften eingesetzt werden können.

Einige Fachmeinungen dazu

Generalsekretär von Amnesty International Heinz Patzelt:

Wir brauchen Schutz vor Terrorismus und kriminellen Organisationen. Aber Gesetze müssen so formuliert werden, dass sie nicht die Falschen treffen. Eine missbräuchliche Anwendung der § 278ff ist eine klare Verletzung der Menschenrechte. Beispielsweise könnte die jüngst erfolgte Audimax-Besetzung die Elemente einer terroristischen Straftat erfüllen: Wenn Lehrende am Zugang gehindert werden, könnte dies eine Nötigung nach § 105 StGB darstellen. Auch die Besetzung der Hainburger Au im Jahre 1986 hätte sämtliche Elemente einer terroristischen Straftat erfüllt. […] Die fehlende Beschränkung auf die Bereicherungsabsicht im Text des § 278 a StGB führt zu der problematischen Situation, dass zivilgesellschaftlich agierende Organisationen im Rahmen ihrer Arbeit und Aktionen plötzlich unter den Tatbestand kriminelle Organisationen fallen, also eine Bestimmung auf sie angewendet wird, die zur Mafiabekämpfung gedacht war.

Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Dr. Rubina Möhring:

Auch sicherheitspolitische Rechtssprechung darf nicht auf Kosten demokratischer Grundwerte gehen. Der neue Paragraph 278 birgt die Gefahr, dass investigativ recherchierende Journalisten künftig mit leichter Hand kriminalisiert werden können. Das wäre für einen Rechtsstaat eine extreme Verletzung der demokratischen Presse- und Informationsfreiheit.

Vereinigung der Österreichischen RichterInnen
Stellungnahme zum Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2002
Zu § 278c (Artikel I Z 20, 2. Teil):

In Abs 1 findet sich nach dem Katalog der terroristischen Straftaten eine kaum mehr zu überbietende Ansammlung unbestimmter Gesetzesbegriffe, die ja grundsätzlich tunlichst vermieden werden sollen. Gerade bei einer aktuell so bedeutsamen Bestimmung wiegt dieser Nachteil besonders.

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